Beerdigung

Der Tod eines Angehörigen trifft oft unerwartet und schmerzt.

Die Beerdigung muss schnell organisiert werden, obwohl die Trauer das Handeln schwer macht.

Die Pfarrerinnen und Pfarrer wollen Ihnen hier zur Seite stehen.

Sterbebegleitung und Aussegnung

Wenn sich der Tod eines Angehörigen ankündigt, sei es zuhause oder im Krankenhaus, rufen Sie in Ihrem Pfarramt oder bei der für Sie zuständigen Pfarrer*in an. Sollten Sie das nicht wissen, melden Sie sich bei einem der hier genannten Ansprechpartner. Der/die Pfarrer*in kommt dann zum Sterbenden, um zusammen mit den anwesenden Angehörigen, am Sterbebett zu beten und den Sterbenden zu segnen (= Aussegnung). Sie müssen mit der Aussegnung nicht bis zuletzt warten. Es kann auch für einen Schwerkranken gebetet werden, ohne dass der nahe Tod ganz sicher bevorsteht.

Trauergottesdienst

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, muss der Tod durch einen Arzt festgestellt und mit einem Totenschein dokumentiert werden.

Setzen Sie sich dann zuerst mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Die Bestatter helfen Ihnen bei allen weiteren Schritten. Sie verständigen auch den zuständigen Geistlichen und vereinbaren einen Bestattungstermin.

An Sonn- und Feiertagen werden keine Beerdigungen oder Trauergottesdienste durchgeführt.

Sollte der/die Verstorbene nicht zu der Kirchengemeinde gehören, auf deren Gebiet er/sie gewohnt hat (= umgepfarrt sein), müssen Sie das dem Bestatter beim Erstgespräch mitteilen.

Ist der Termin für den Trauergottesdienst festgelegt, kommt der/die Pfarrer*in in der Regel in Ihre Familie, um gemeinsam den Gottesdienst zu planen und Formen zu finden, die Ihnen beim Abschied helfen.

Sie haben die Möglichkeit, für die Trauerfeier ein Wort aus der Bibel vorzuschlagen. Oft bietet sich der Tauf- oder Konfirmationsspruch des Verstorbenen an, oder ein anderes Bibelwort, das für Sie oder den Verstorbenen wichtig ist.

Sie haben die Möglichkeit, Liedvorschläge aus dem „Evangelischen Gesangbuch“ oder dem Liederbuch „Kommt, atmet auf“ zu machen. Es kann auch ein passendes Lied von einem Tonträger eingespielt werden.

Allerdings ist eine christliche Trauerfeier ein Gottesdienst und kein Konzert. Die musikalische Gestaltung bedarf der Zustimmung des/der Pfarrer*in und des Kantors.

Bei einer Einäscherung begleitet der/die Pfarrer/in auch die Urnenbeisetzung, soweit es zeitlich möglich ist.

 

Kosten

Die Gebühr für die Trauerfeier beläuft sich auf € 40,00. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Kirchengemeinde an den Bestatter und über diesen an Sie. Sollte die Trauerfeier in der Kirche stattfinden, kommen die Kosten für Mesner, Organist und die Nutzung der Kirche hinzu (ca. 100 Euro).

Spenden sind willkommen. Eine Kollekte kann am Ausgang der Trauerhalle auf dem Glockenberg für die kirchliche Stiftung „Leben + Weitergeben“ gegeben werden.

Trauerbegleitung

Nach der Beerdigung, in der Zeit der Trauer, stehen Ihnen die Pfarrer*innen weiterhin als Gesprächspartner zu Verfügung.

Am Sonntag nach der Trauerfeier gedenken wir im Gottesdienst in der Kirche des/der Verstorbenen und schließen ihn/sie ins Gebet ein.

Auch am Ewigkeitssonntag (= Sonntag vor dem 1. Advent) erinnern wir im Gottesdienst an die Verstorbenen des letzten Jahres, die namentlich genannt werden. Sie sind herzlich eingeladen, an diesen Gottesdiensten teilzunehmen.